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Die nachfolgenden Regeln orientieren sich am Schweizerischen Arbeitsgesetzt (siehe hier).
pia unterteilt die gesetzliche Nachtruhe in drei verschiedene Regeln:
Diese Regel beinhaltet, dass ein Mitarbeitender vom Ende einer Schicht bis zum Beginn der nächsten Schicht am darauffolgenden Tag mindestens 8 Stunden Nachtruhe haben soll. Sind weniger Stunden zwischen den Schichten, gilt diese Regel als verletzt.
Hier lautet die Regel, dass durchschnittlich 11 Stunden Nachtruhe zwischen den Schichten eingeplant werden sollen. Dies bezieht sich auf die Woche von Montag bis Sonntag. Einmal pro Woche erlaubt pia eine Kompensation: Das heisst, wenn in einer Nacht nur 9 Stunden Nachtruhe eingeplant sind, in einer anderen dafür 13 Stunden, gilt diese Regel als eingehalten.
Ist die Nachtruhe von 11 Stunden pro Nacht jedoch zweimal in derselben Woche nicht eingehalten, kann nicht mehr kompensiert werden und diese Regel gilt als verletzt.
Für pia gilt eine arbeitsfreie Periode als Wochenende, wenn sie 11 Stunden Nachtruhe gefolgt von 48 weiteren freien Stunden umfasst - also insgesamt 59 Stunden.Bei der Berechnung achtet pia zuerst auf die Nachtruhe.
Konkret heisst das: Hat ein Mitarbeitender bloss 58 Stunden frei zwischen zwei Schichten, zählt dies nicht als Wochendende, sondern als 1 freier Tag und 34 Stunden Nachtruhe. Diese 34 Stunden Nachtruhe minus den 11 Stunden, also 23 Stunden, nutzt pia zur Kompensation bei der Regel 2.
Ist diese Umsetzung für deine Branche nicht geeignet? So melde dich bei support@pia-planer.ch. In pia kann eine zusätzliche Planungsregel, welche wir nach deinen Wünschen erstellen, einfach integriert werden.