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Ausgangslage: Die Tagesschicht von 08:00 bis 17:00 Uhr kann von Fachpersonen oder Hilfen übernommen werden. Daneben gibt es aber noch Schichten, welche nur von Pflegefachpersonen oder nur von Pflegehilfen übernommen werden dürfen.
Mitarbeiterin 1
Ist Pflegefachperson und darf Schichten für Pflegefachpersonen und die soeben erstellte Tagesschicht übernehmen. Weise dieser Person die Arbeitsbereiche «Pflegefachperson» und «Erweiterte Pflegehilfe» zu.
Mitarbeiterin 2
Ist Pflegehilfe und darf Schichten für Pflegehilfen sowie die soeben erstellte Tagesschicht übernehmen. Weise dieser Person die Arbeitsbereiche «Pflegehilfe» und «Erweiterte Pflegehilfe» zu.
Jetzt werden diese beiden Mitarbeitenden sowohl für die Tagesschicht aus dem Praxisbeispiel berücksichtigt und sind aber ansonsten in Schichten ihres jeweiligen Arbeitsbereichs eingeteilt.