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Das Arbeitsgesetz sowie der Landes-Gesamtarbeitsvertrags für das Gastgewerbe dienen pia als Grundlage zur Berechnung der Ruhetage.
Als ganzer Ruhetag gilt: 11 Stunden Nachtruhe plus 24 Stunden frei
Als halber Ruhetag gilt: 11 Stunden Nachtruhe plus 8 Stunden frei
Auf 7 Tage besteht ein Anspruch auf 2 Ruhetage.
Das heisst für Vollzeitmitarbeitende: 2 Ruhetage plus 5 Arbeitstage
Das heisst für Teilzeitmitarbeitende: 2 Ruhetage plus x Arbeitstage und y arbeitsfreie Tage
Dasselbe gilt bei partiellen Abwesenheiten wie einer 50%-Krankschreibung.
Das Soll der Ruhetage wird wie folgt berechnet:
Anzahl Tage pro Periode / 7 Tage * 2 Ruhetage = Ruhetage-Soll
Beispiel: Ruhetage-Soll für die Periode von einem Monat mit 31 Tagen
Berechnung: 31 / 7 * 2 = 8.86 Ruhetage
Das Ruhetage-Soll kann von Abwesenheiten beeinflusst werden. Nachfolgend findest du eine Aufstellung, welche Abwesenheiten das Ruhetage-Soll beeinflussen und welche nicht.
100% Abwesenheitstage wegen Ferien, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Mutterschaft, Militär und Kurzarbeit werden bei der Berechnung des Ruhetage-Solls abgezogen.
Beispiel: 2 Krankheitstage bei einer Periode von 7 Arbeitstagen
Berechnung: ((7-2) / 7) * 2 = 1.43 Ruhetage
Abwesenheitstage von Feiertagen, Weiterbildungen und bezahlten arbeitsfreien Tagen schmälern den Anspruch auf Ruhetage nicht.
Damit sich das Ruhetage-Soll im Falle von Feiertagen, Weiterbildungen und bezahlten arbeitsfreien Tagen nicht verringert, erfasse diese wie folgt:
Die Feiertage können auf zwei verschiedene Arten erfasst werden.
Feiertage auf Betriebsebene erfassen
Du hast die Feiertage auf Betriebsebene erstellt. In diesem Fall werden die Ruhetage automatisch für alle Mitarbeitenden berücksichtigt und das Ruhetage-Soll wird nicht verändert.
Feiertage als Ferienguthaben erfassen
Du hast die Feiertage bei jedem einzelnen Mitarbeitenden als Ferienguthaben hinterlegt. In diesem Fall muss ein Admin zur korrekten Erfassung eines Feiertag wie folgt vorgehen:
Man erstellt eine Abwesenheit und wählt dabei die Option «Ferien». Zusätzlich muss das Feld «Bezeichnung» das Wort «Feiertag» enthalten. Wähle nun im Dropdown «Abwesenheitsstunden übernehmen von» den Eintrag «Spezifischer Wert» aus. Jetzt erscheint das Feld «Spezifischer Wert (wird pro Tag übernommen)». Dort kannst du die Dauer des Feiertages in Stunden eintragen. Meist ist das ein Fünftel der Wochenarbeitszeit. Mit dieser Abwesenheit wird das Ferienguthaben entsprechend verkleinert und die Abwesenheit als Feiertag dargestellt.
Wichtig: Die Bezeichnung der Abwesenheit muss das Wort “Feiertag” enthalten.
Der Admin erstellt eine Abwesenheit und wählt die Option «Weiterbildung». Jetzt weiss pia, dass hier kein Abzug beim Ruhetage-Soll gemacht wird.
Der Admin erstellt eine Abwesenheit und wählt die Option «Andere Gründe». In der Bezeichnung muss eines der Schlagworte aus der Übersicht der bezahlten arbeitsfreien Tage hinterlegt werden.
Übersicht “bezahlte arbeitsfreie Tage”:
Wichtig: Beim Feld «Abwesenheitsgrad in Prozent» den Wert auf 100% belassen. Jetzt weiss pia, dass hier kein Abzug beim Ruhetage-Soll gemacht wird.
Nach Ablauf einer Periode, jedoch vor dem Bestätigen des Stundenauszugs, müssen die Arbeitsstunden des ersten Tags der Folgeperiode erfasst werden. Wenn kein Eintrag vorhanden ist, geht pia davon aus, dass der Mitarbeitende an diesem Tag keine Stunden leistet. Dies kann Einfluss auf die Anzahl Ruhetage haben.
Das Thema Ruhetage ist komplex und wird oftmals je nach Betrieb unterschiedlich gehandhabt. Wenn diese Lösung für dich nicht passt, kontaktiere uns und wir bemühen uns, eine individuelle Lösung für deinen Betrieb zu finden.